In der aktuellen Zinssituation lohnt sich eine Ewigkeitsstiftung nur bei einem großen Stiftungskapital, welches Zinsen abwirft, die ausreichen um den Stiftungszweck umzusetzen. Die Nightline-Stiftung wurde mit einem Kapital von 35.500€ gegründet, daher haben wir schon vor der Gründung nach einer Alternative zur Ewigkeitsstiftung gesucht.
Im Gegensatz zu einer Ewigkeitsstiftung wird bei der Verbrauchsstiftung das Kapital nach festgelegten Regeln über eine bestimmte Zeit verbraucht. Damit können wir die Nightline-Arbeit und vor allem den Austausch zwischen den Nightlines über mindestens elf Jahre finanziell sicherstellen. So geben wir den nächsten Generationen von Nightlinern die Möglichkeit, gemeinsam die Idee der Nightline weiterzuentwickeln. Diese Ziele könnten wir aufgrund der oben beschriebenen Bedingungen mit einer Ewigkeitsstiftung nicht ohne weiteres erreichen.
Diese Satzung sieht eine jährliche Ausschüttung von rund 3000 € in Abhängigkeit vom aktuellen Vermögen vor. In der jetzigen Kapitalsituation bedeutet das einen Zeitraum von mindestens elf Jahren, in dem die Stiftung das Nightline-Netzwerk finanziell unterstützen kann. Durch Zustiftung (Spenden, die direkt an die Stiftung gehen) ist es möglich, diese Zeit zu verlängern. Bei größeren Zustiftungen ist auch die Umwandlung in eine Ewigkeitsstiftung möglich.
Durch die mittlerweile recht kurze Studiendauer für Bachelor- oder Master-Studierende und die dadurch bedingte hohe Fluktuation innerhalb der Nightlines sind elf Jahre für die Nightlines eine lange Zeit. Die Gründung der Verbrauchsstiftung garantiert, dass die Nightline-Arbeit in dieser Zeit gefördert wird, wobei gleichzeitig ein Ausbau der Verbrauchsstiftung denkbar ist. Im Gegensatz zu beispielsweise einem Verein, ist eine Änderung des Stiftungszweckes bei der Verbrauchsstiftung nicht möglich, wodurch die Verwendung der Gelder für die Nightline-Idee garantiert ist. Die Ausschüttung der Verbrauchsstiftung wird direkt an die Förderinitiative gehen, die somit weiterhin ihrer Arbeit nachkommen kann.